Das islamische Zentrum Essen -Al Faruq Moschee-

Moschee-Hausordnung

Wir ersuchen Sie höflichst, sich bei Ihrem Besuch des islamischen Zentrum in Essen -Alfaruq Moschee- an folgende Hausordnung zu halten...

So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allahs hoch ehrt, so ist es (ein Ausdruck, der) von der Gottesfurcht der Herzen (herrührt)…  (Al-Hajj, Aya 32)

1- Die Besucherinnen und Besucher der Alfaruq Moschee werden gebeten, ihre Schuhe vor Eintritt in die Moschee auszuziehen und an die dafür vorgesehenen Plätze zu stellen. Weiterhin werden sie darum gebeten Ihre Jacken u. ä. in der Garderobe aufzuhängen.
2- Der gebotene Respekt gegenüber der Moschee muss eingehalten werden. Daher sind die islamischen Gebote über die Bekleidung zu beachten (siehe Kleiderordnung).
3- Bitte verhalten Sie sich ruhig und stören Sie die anderen Moscheebesucher nicht!
4- Besucherinnen und Besucher, die nur im Sitzen beten können, werden gebeten am Rande zu beten
5- Die Moscheeleitung trägt für die Garderobe sowie andere Wertsachen keine Haftung.
6- Eltern haften für ihre Kinder und tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder gegenüber der Moschee respektvoll sind.  Dies gilt insbesondere während der Gebete und den Predigten. 
7- Sämtliche Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten und Waschräume  sollen sauber gehalten werden. Die Sauberkeit der Moschee ist ein Anliegen jeder Besucherin und jedes Besuchers, denn sie gehört zu den Grundprinzipien des Islams.
8- Weiterhin werden alle darum gebeten, sparsam mit Strom, Wasser, Heizung, und Hygieneartikeln umzugehen.
9- Besonders ist darauf zu achten, dass Handys aus oder auf lautlos gestellt werden.
10- Die Übernachtung in der Moschee ist verboten.
11- Die Aufnahme in jeglicher Form (Foto, Video, Audio, etc.) sowie das Verteilen und Aufhängen von Schriften und andere Aktivitäten sind ausdrücklich nur mit Genehmigung des Vorstandes der Moschee erlaubt.
12- Ebenfalls sind das Sammeln von Spenden und die Durchführung von Veranstaltungen und unterrichten nur mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt.
13- Besucherinnen und Besucher werden gebeten, der Moscheeleitung sowie Personen, die für bestimmte Aufgaben durch die Moscheeleitung ernannt sind, den nötigen Respekt entgegenzubringen und ihren Anweisungen Folge zu leisten.
14- Im Namen des islamischen Zentrum -Alfaruq Moschee- dürfen nur vom Vorstand ernannte Personen sprechen und handeln.
15- Das Essen und Trinken ist in den Gebetsräumen sowie in den Klassenräumen strengstens untersagt.
16- Das Rauchen ist in allen Bereichen der Moschee (Auch Außenbereich) strengstens untersagt.
17- Jeglicher Handel ist in der Moschee verboten.
18- Das Aufladen von Handys in der Moschee ist untersagt.
19- Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer mit Hausverbot belegt werden.
20- Ohne Zustimmung des Vorstands, darf weder auf, noch vor dem Gelände der Alfaruq Moschee Werbung angebracht oder verteilt werden.
21- Es ist untersagt Sperrmüll bzw. gebrauchte Gegenstände (wie Geschirr, Möbel, Teppiche etc.) ohne Zustimmung des Vorstands mitzubringen oder in bzw. an der Moschee abzustellen.
22- Einrichtung, Mobiliar und sonstiges Inventar der Alfaruq Moschee sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nicht aus dem Gebäude oder dem Grundstück entfernt werden. Wer mutwillig oder gewaltsam Zerstörungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, ist zum Ersatz des angerichteten Schadens bzw. der Reparatur-/ Reinigungskosten verpflichtet. der Vorstand behält sich vor, Hausverbot zu erteilen bzw. Strafanzeige zu stellen.
23- Wir bitten alle MoscheebesucherInnen vor der Moschee keine Versammlungen zu bilden, da dies zur Störung der Fußgänger/Nachbarn führt.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie über das untere Formular Kontakt zu uns auf: